Kostenübernahme
Private Versicherungen, wie auch die Beihilfe, übernehmen heilpraktische Leistungen im Normalfall. Bei privaten Versicherungen hängt dies aber vom jeweiligen Tarif ab. Wenn Sie sich unsicher sind, klären Sie dies am besten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung ab. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt.
Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen ebenfalls Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Zuschüsse zahlt. Viele Kassen verlangen dafür ein Empfehlungsschreiben vom Arzt, welches auch vor der Behandlung ausgestellt sein muss. Bitte klären Sie dementsprechend mit Ihrem Arzt ab, ob er eine solche Empfehlung in Ihrem Fall für richtig hält. Diese können Sie dann mit der Rechnung zusammen bei Ihrer Kasse einreichen und einen Teil der Rechnung zurückerstatten lassen.
Generell benötigen Sie für die Behandlung keine Überweisung o.ä.